VG Würzburg: Versagungsgegenklage, Kürzung landwirtschaftlicher Subvention, Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm, KULAP, KULAP-Maßnahme B43, vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen, Unterschreitung der verpflichtenden Blühfläche von 30%, Verwendung anderer nichtcodierter Blühpflanzen nicht ausreichend, Auflagenverstoß, Verwaltungssanktion, Sanktionsmatrix, leichter Verstoß, kein Ermessensfehler, Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung, Regelfall, kein atypischer Ausnahmefall
Urteil vom 06.03.2023 – W 8 K 22.1257